Um bei den Wiener Gemeinderats-/Landtags- sowie Bezirksvertretungswahlen am 11. Oktober 2020 antreten zu können, müssen jene Parteien und Listen, die noch nicht im jeweiligen Vertretungskörper präsent sind, Unterstützungserklärungen sammeln und bei der Wahlbehörde einreichen – so auch die Partei der Arbeit Österreichs (PdA). Und folgendermaßen funktioniert das einigermaßen bürokratische Prozedere:
Wo kann ich für den Wahlantritt der PdA unterschreiben?
Eine Unterstützungserklärung für eine wahlwerbende Partei erfolgt auf den Magistratischen Bezirksämtern bzw. dessen Wahlreferaten. Eine Übersicht über diese, ihre Adressen und Öffnungszeiten gibt es auf der Website der Gemeinde Wien.
Bis wann kann ich eine Unterstützungserklärung abgeben?
Die Frist für Unterstützungserklärungen läuft bis 14. August, 13 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die wahlwerbenden Parteien ihre Kandidatinnen-/Kandidaten-Listen inklusive der Unterstützungserklärungen einreichen. Dafür müssen wir diese aber schon haben, d.h. am besten wäre es, so bald wie möglich aufs Bezirksamt gehen.
Wie viele Unterstützungserklärungen sind für einen Wahlantritt nötig?
Für jede einzelne Bezirksvertretungswahl (insgesamt natürlich 23) benötigt man 50 Unterstützungserklärungen, für jeden der 18 Wahlkreise der GR/LT-Wahl braucht es zusätzlich 100 Unterstützungserklärungen. In Summe macht dies nicht weniger als 2950. Es ist aber auch möglich, nur in bestimmten Bezirken bzw. Wahlkreisen zu kandidieren.
Wie lautet der genaue Name der PdA-Liste?
Die Bezeichnung ist „Partei der Arbeit Österreichs“, Kurzbezeichnung: „PdA“
Kann ich für mehrere Parteien/Listen unterschreiben?
Nein, man kann nur eine wahlwerbende Gruppierung unterstützen. Etwaige weitere, spätere Unterstützungserklärungen wären ungültig.
Warum sollte ich eine Unterstützungserklärung abgeben?
Wenn man eine neue Partei wählen möchte, dann muss man zuvor mithelfen, dass sie überhaupt auf den Stimmzetteln steht. Man kann aber auch einfach aus demokratiepolitischen Gründen den Antritt kleinerer oder neuer Parteien und Listen ermöglichen, ohne unbedingt mit ihnen vollständig übereinzustimmen.
Hat eine Unterstützungserklärung eine Auswirkung auf meine Wahlentscheidung?
Nein. Man kann jede beliebige Liste unterstützten – und dann am Wahltag eine ganz andere Liste/Partei wählen.
Wer kann eine Unterstützungserklärung abgeben?
Alle Wahlberechtigten. Dies sind für die GR/LT-Wahl alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren, die zum Stichtag (14. Juli) ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und österreichische Staatsbürger/innen sind. Für die Bezirksebene sind aber auch EU-Bürger/innen wahlberechtigt und können ebenfalls Unterstützungserklärungen tätigen.
Gibt es geografische Zuordnungen?
Ja. Jeder Mensch kann nur für jenen Bezirk bzw. Wahlkreis unterschreiben, in dem er hauptgemeldet ist. Jedoch kann dies auf jedem beliebigen Bezirksamt geschehen. Allerdings ist es möglich, dass in den jeweiligen Bezirken nur die dortigen Formulare bereits vorausgefüllt vorhanden sind – in diesem Fall muss man ein Blanko-Formular nehmen und hierbei Bezirk bzw. Wahlkreis selbst angeben.
Wie läuft die Abgabe einer Unterstützungserklärung ab?
Man muss ein Bezirksamt aufsuchen, wo die entsprechende Räumlichkeit für Unterstützungserklärungen ausgeschildert sein sollte. Diese sucht man auf und erklärt dem Beamten/der Beamtin, dass man eine Unterstützungserklärung abgeben möchte. Daraufhin erhält man die entsprechenden Formulare zum Ausfüllen. Danach überprüft das Amt anhand eines Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis – keinesfalls vergessen!) die Korrektheit der Angaben und händigt die überprüften Formulare wieder aus.
Welche Formulare erhalte ich?
Es sind zwei. Eines auf weißem Papier für den entsprechenden Wahlkreis für die GR/LT-Wahl, eines auf gelbem Papier für die Bezirksvertretungswahl.
Kann ich auch zu Hause unterschreiben?
Nein. Es ist zwar möglich, sich die beiden Formulare zu Hause auszudrucken (jenes für die BV-Wahl auf gelbem Papier!) und auszufüllen, die persönliche Unterschrift darauf muss jedoch vor den Augen eines Magistratsbeamten/einer Beamtin getätigt werden.
Kann ich die Unterstützungserklärung dann einfach am Amt lassen?
Leider nein, die Magistratischen Bezirksämter geben die Unterstützungserklärungen nicht an die Parteien weiter. Die beglaubigten Formulare müssen vom Unterstützer/von der Unterstützerin wieder mitgenommen und selbstständig an die Partei weitergegeben werden.
Wie kann ich meine beglaubigte Unterstützungserklärung an die Partei übergeben?
Einerseits per Post: Partei der Arbeit, Bennoplatz 6/1, 1080 Wien. Eine persönliche Übergabe im Büro der PdA ist andererseits jeden Freitag zwischen 17 und 19 Uhr möglich – dieses befindet sich unter obiger Adresse (Eingang jedoch um die Ecke, Bennogasse 7, Souterrainlokal).
Kann ich meine Unterstützungserklärung einscannen und per E‑Mail an die PdA schicken?
Nein, die wahlwerbenden Parteien benötigen die Originale, um sie bis 14. August wiederum bei der Wahlbehörde einzureichen.
Wäre es nicht sinnvoll, diese Unterschriftensammlung einfacher zu gestalten?
Ja.
Warum ist der gesamte Vorgang so kompliziert?
Die etablierten Parteien wollen unter sich und unbedingt an der Macht bleiben. Daher machen sie den Wahlantritt für neue und/oder kleine Parteien so schwierig wie möglich. Natürlich zeugt dies von einer gewissen demokratiefeindlichen Einstellung.
Kann ich auch online unterschreiben?
Nein, Digitalisierung spielt’s nicht im Wien des 21. Jahrhunderts. Einen Antrag auf Ermöglichung von Online-Unterstützungserklärungen wurde im Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und FPÖ abgelehnt.
Sind die wo ang’rennt?
Offensichtlich. Deshalb gehört ihnen auch die Rechnung präsentiert.
Hätte man nicht wenigstens in Epidemiezeiten etwas ändern sollen?
Ja, das hätte man. SPÖ und Grüne haben das jedoch ganz bewusst verhindert. Nachdem man so tut, als gäbe es kein Corona-Virus, kommt es nun zwangsläufig zu vermehrtem Amtsverkehr und Kontaktaufnahmen vor den Bezirksämtern. Wir halten das für äußerst verantwortungs- und rücksichtslos, können es aber (noch) nicht ändern. Damit sich etwas ändert, möchte die PdA kandidieren und ersucht daher um Unterstützung.