Frontalattacke auf das KV-System: Es trifft uns alle!

Eine Stellungnahme von KOMintern

Im Jahre 1896 gelang es den Buchdruckern in Österreich, den ersten Kollektivvertrag im Land durchzusetzen. Gut organisiert und als Drucker und Setzer auch schon früh des Lesens mächtig, kam den Druckern geschichtlich seit Langem eine gewerkschaftliche Vorreiterrolle zu. Nicht zuletzt darin, die ursprüngliche Weigerung der Unternehmer und ihrer Verbände, mit den aufkommenden Gewerkschaften kollektive Vereinbarungen über die Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen zu schließen, zu durchbrechen.120 Jahre später hat der Arbeitgeber-Verband Druck & Medientechnik nun angekündigt, seinesteils keine Kollektivverträge mit der Gewerkschaft mehr verhandeln zu wollen (und dahingehend auch Antrag beim ‑gesetzlicherseits zuständigen- Bundeseinigungsamt zu stellen).
Ein Affront, den die betroffenen 10.500 Beschäftigten und zuständige Fachgewerkschaft GPA-djp nicht widerstandslos hinzunehmen gedenken. Auf der BetriebsrätInnen-Konferenz des grafischen Drucks am 12.10. wurde denn auch einstimmig die Einberufung laufender Betriebsversammlungen beschlossen.
Und diese Sprengmine in das Fundament tarifvertraglicher Regulierungen im Land bedarf auch der massiven Gegenwehr. Da der Verband Druck & Medientechnik eine sog. „freiwillige Arbeitgebervereinigung“ ist und nicht der Wirtschaftskammer angehört, würde der Kollektivvertrag mit dem Auslaufen seiner Gültigkeit nichtig werden und keine Nachwirkung mehr haben.
Das hätte nicht „nur“ für die unmittelbar betroffenen KollegInnen drastische Auswirkungen. Denn ein erklecklicher Anteil der Beschäftigten im Land unterliegen ebenfalls Kollektivverträgen mit sog. „freiwilligen Arbeitgebervereinigungen“.
Und die Bundesländergliederungen der Wirtschaftskammer scheinen den Affront des Drucker-Verbands noch auf die Spitze treiben zu wollen, indem sie die Weitergabe der Kollektivvertragsfähigkeit an die Bundes-WKO in Frage stellen. Die Folge wäre ein Fleckerlteppich nach Bundesländern zersplitteter Löhne und Arbeitsbedingungen – anstatt eines österreichweiten, einheitlichen Kollektivvertrag.
Ob angesichts dieses brachialen Vorgehens allerdings der devote Gewerkschafts-Appell an die Wirtschaftskammer: „Die Sicherheit, die nur ein flächendeckender Kollektivvertrag für die Beschäftigten bedeute, müsse auch im Sinne der WKO sein“ und die Einmahnung „sozialpartnerschaftlicher Verantwortung“ ausreichen wird, diese Frontalattacke in die Schranken zu weisen, will zweifelhaft erscheinen. In Perspektive jedenfalls werden der ÖGB und die Fachgewerkschaften wie auch Betriebsräte gegen die immer aggressivere Gangart der Unternehmerverbände und deren unterschiedliche Verstöße zur Aushebelung des heimischen Kollektivvertragssystems nicht um branchenübergreifende, geballte Antworten in Einbeziehung und Mobilisierung der Beschäftigten herumkommen, wollen sie nicht wie die sprichwörtliche Maus vor der Schlange erstarren.
Quelle: komintern​.at

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