Unser Standpunkt zur Flüchtlingsfrage ist klar – heute wie damals

internationale-solidaritaetDie Flüchtlingsfrage ist im Moment in Österreich und Europa ein zentrales politisches Thema. Wie man sich zu ihr als fortschrittlicher Mensch verhält ist ein Gradmesser moralischer Integrität.
Migrationsbewegungen sind keine neuen Erscheinungen des Kapitalismus, sondern auch Ausdruck seiner allgemeinen Krise. Zu den Erscheinungen dieser Krise gehören ebenfalls bis weit hinein in die Kreise der Sozialdemokratie und ehemals kommunistischer Parteien wirkende chauvinistische Tendenzen. Diese (mitunter gepaart mit eigenen Ressentiments gegenüber Fremden) veranlassen einige sich als links oder gar sozialistisch verstehende Menschen sich in den Chor derjenigen Kreise der Herrschenden einzureihen, die auf Repression und Abschottung gegenüber Flüchtenden setzen.
Für am Marxismus orientierte Menschen ist der Standpunkt zur Flüchtlingsfrage klar, es ist ein konsequent humanistischer am proletarischen Internationalismus und der internationalen Solidarität orientierter Klassenstandpunkt. Dieser stellt sich jedweder Politik des „Teile-und-Herrsche“ entgegen. Es ist ein Standpunkt der Solidarität mit den Flüchtenden und ein Standpunkt der Solidarität mit der Arbeiterklasse und den Unterdrückten aller Länder. Es ist der Standpunkt des gemeinsamen Kampfes der Arbeiterklasse und den Unterdrückten aller Länder zur Überwindung des Kapitalismus als Ursache von Ausbeutung, Armut und Krieg. Dass dies auch immer so war, zeigt eine von Lenin miterarbeitete Resolution des Sozialisten-Kongresses 1907, die nichts an Aktualität eingebüßt hat:
Resolution zur “Ein- und Auswanderung” des Internationalen Sozialisten-Kongresses in Stuttgart 1907
“Der Kongress erklärt:
Die Ein- und Auswanderung der Arbeiter sind vom Wesen des Kapitalismus ebenso unzertrennliche Erscheinungen wie die Arbeitslosigkeit, Überproduktion und Unterkonsum der Arbeiter. Sie sind oft ein Mittel, den Anteil der Arbeiter an der Arbeitsproduktion herabzusetzen und nehmen zeitweise durch politische, religiöse und nationale Verfolgungen anormale Dimensionen an.
Der Kongress vermag ein Mittel zur Abhilfe der von der Aus- und Einwanderung für die Arbeiterschaft etwa drohenden Folgen nicht in irgendwelchen ökonomischen oder politischen Ausnahmemaßregeln zu erblicken, da diese fruchtlos und ihrem Wesen nach reaktionär sind, also insbesondere nicht in einer Beschränkung der Freizügigkeit und in einem Ausschluß fremder Nationalitäten oder Rassen.
Dagegen erklärt es der Kongress für eine Pflicht der organisierten Arbeiterschaft sich gegen die im Gefolge des Massenimportes unorganisierter Arbeiter vielfach eintretende Herabdrückung ihrer Lebenshaltung zu wehren, und erklärt es außerdem für ihre Pflicht, die Ein- und Ausfuhr von Streikbrechern zu verhindern. Der Kongress erkennt die Schwierigkeiten, welche in vielen Fällen dem Proletariat eines auf hoher Entwicklungsstufe des Kapitalismus stehenden Landes aus der massenhaften Einwanderung unorganisierter und an niederer Lebenshaltung gewöhnter Arbeiter aus Ländern mit vorwiegend agrarischer und landwirtschaftlicher Kultur erwachsen, sowie die Gefahren, welche ihm aus einer bestimmten Form der Einwanderung entstehen. Er sieht jedoch in der übrigens auch vom Standpunkt der proletarischen Solidarität verwerflichen Ausschließung bestimmter Nationen oder Rassen von der Einwanderung kein geeignetes Mittel, sie zu bekämpfen. Er empfiehlt daher folgende Maßnahmen:
I. Für das Land der Einwanderung:
(…) Gesetzlichen Arbeiterschutz durch Verkürzung des Arbeitstages, Einführung eines Minimallohnes, Abschaffung des Sweating-Systems und Regelung der Heimarbeit. (…)
Abschaffung aller Beschränkungen, welche bestimmte Nationalitäten oder Rassen vom Aufenthalt in einem Lande und den sozialen, politischen und ökonomischen Rechten der Einheimischen ausschließen oder sie ihnen erschweren, weitgehendste Erleichterung der Naturalisation. (…)
Für die Gewerkschaften aller Länder sollen dabei folgende Grundsätze allgemeine Geltung haben: a) Uneingeschränktester Zutritt der eingewanderten Arbeiter in die Gewerkschaften aller Länder, b) Erleichterung des Eintritts durch Festsetzung angemessener Eintrittsgelder, c) unentgeltlicher Uebertritt von einer Landesorganisation in die andere bei vorheriger Erfüllung aller Verbindlichkeiten in der bisherigen Landesorganisation, d) Erstrebung internationaler gewerkschaftlicher Kartelle, durch die eine internationale Durchführung dieser Grundsätze und Notwendigkeiten ermöglicht wird.
(…) Unterstützung der Gewerkschaftsorganisationen derjenigen Länder, aus denen sich die Einwanderung in erster Linie rekrutiert.
II. Für das Auswanderungsland:
1. Regste gewerkschaftliche Agitation. 2. Belehrung der Arbeiter und der Öffentlichkeit über den wahren Stand der Arbeitsverhältnisse in den Einwanderungsländern. 3. Reges Einvernehmen der Gewerkschaften mit denen des Einwanderungslandes behufs gemeinsamen Vorgehens in der Frage der Ein- und Auswanderung. (…)”
(“Internationaler Sozialisten-Kongreß in Stuttgart”, Reprint “Beiträge zur Geschichte des Sozialismus und der sozialen Bewegungen in Süddeutschland”, Band 1, S. 58 – 59 und 64)

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