Am liebsten würde Sebastian Kurz wohl die heiligen Erwerbsregeln der Ferengi in der österreichischen Bundesverfassung verankern – vielleicht einfach im direkten Austausch mit der lästigen Menschenrechtskonvention. Dystopische Science-Fiction? Tendenziell schon eher, aber wenn reaktionäre „Modernisierer“ die Deutungshoheit über „zeitgemäß“ und „zukunftsweisend“ kapern, dann steht fest, dass früher alles besser war. Sogar die Zukunft.
Zurück zur Gegenwart – der konstitutionellen. Das einstweilen geltende österreichische Verfassungsrecht kennt so genannte Staatszielbestimmungen. Diese sind allgemeine Vorgaben, die der politischen Leitung in Exekutive und Legislative, aber auch der Jurisdiktion eine begrenzte Programmatik bzw. einen Beurteilungsmaßstab mitgeben sollen. Es gibt thematisch bewusst nicht viele davon: die immerwährende Neutralität, das NS-Verbot, die Landesverteidigung, den öffentlichen Rundfunk, den Umweltschutz, die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung sowie die Gleichstellung von Mann und Frau. Dies sind durchwegs nahe liegende und im Prinzip positive, sinnvolle Bestimmungen, denen man gegenüber anderen Zielen in der bürgerlichen Demokratie berechtigt ein gewisses Primat einräumen möge.
Vor einigen Jahren ist das Anliegen, den Sozialstaat als Staatszielbestimmung festzuschreiben, gescheitert – nicht zuletzt an der ÖVP. Und diese kehrt nun – im Verbund mit der „sozialen“ FPÖ – den Spieß um: Jetzt soll „die Wirtschaft“ in die Verfassung. Das BV‑G von 1920 schweigt sich dazu ganz bewusst aus: Im Gegensatz zu anderen Staaten ist in Österreich der Kapitalismus nicht verfassungsrechtlich verankert. Diese Tatsache ist der (alten) Sozialdemokratie geschuldet, die damals eine „neutrale“, lediglich das allgemeine Regelwerk bestimmende Verfassung durchsetzen konnte. Der Hintergedanke war, wie es die Irrtümer und ‑wege des „Austromarxismus“ vorschreiben, dass man mit der entsprechenden parlamentarischen Mehrheit und den Mitteln der Verfassung in Österreich auch den Sozialismus einführen könnte. Das ist theoretisch und technisch gesehen auch tatsächlich denkbar, doch die reale Grenze dieser Strategie wurde 1933/34 recht eindrucksvoll markiert.
Wenn die Regierung Kurz nun die anerkannten Spielregeln verlassen und wirtschaftspolitische Prioritäten festschreiben will, dann ist das eine deutliche Aussage und Absichtserklärung: Dann geht es darum, alle möglichen sonstigen Interessen, Bestimmungen und Bedürfnisse den wirtschaftspolitischen Zielen unterzuordnen. Zwar verfügen ÖVP und FPÖ nicht über die nötige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, um Verfassungsänderungen vorzunehmen, aber die radikalkapitalistischen NEOS werden bestimmt als williger Mehrheitsbeschaffer bereitstehen (und, ehrlich gesagt, für die SPÖ-Führung möchte man da auch eher ungern die Hand ins Feuer legen). Falls in weiterer Folge tatsächlich die Förderung des Wirtschaftsstandortes und die „Entfaltung der Wirtschaft“ als Staatszielbestimmung Teil der Verfassung werden, so sind die Folgen leicht abzuschätzen.
Man hätte nichts Anderes als optimale kapitalistische Verwertungs- und Akkumulationsbedingungen, das Ziel maximaler Unternehmensgewinne, d.h. größtmöglicher Profite für das Kapital festgeschrieben. Wer dies sodann umsetzen will, muss zunächst die Kapital‑, Gewinn- und Vermögenssteuern niedrig halten, auch die „Lohnnebenkosten“ (Sozialbeiträge von Unternehmerseite) müssen limitiert bleiben. Für Neuinvestitionen muss es Belohnungen staatlicherseits geben, etwa weitere punktuelle Steuergeschenke oder gar Subventionen. Für die arbeitenden Menschen bedeutet das zwangsläufig: Die Löhne müssen möglichst niedrig sein, die reguläre Arbeitszeit muss erhöht werden, die konkreten Beschäftigungsverhältnisse werden vermehrt atypisch und/oder prekär sein, die Arbeits- und Sozialrechte (Kündigung, Arbeitslosigkeit, Krankenstand, Urlaub, Mutterschutz etc.) müssen gering sein, der betriebliche und gewerkschaftliche Organisierungsgrad muss gedrückt werden, die Unterstützungsmöglichkeiten durch AK und ÖGB müssen abgebaut werden, und natürlich müssen auch Sicherheits‑, Gleichbehandlungs- und Umweltauflagen dran glauben. Dies und vieles mehr, das die Lage der arbeitenden Menschen verschlechtert, sind Voraussetzungen für die Vergrößerung des Profits – denn der fällt nun mal nicht vom Himmel, sondern muss mittels Mehrwertausdehnung und staatlicher Umverteilung von unten nach oben geschaffen werden. Somit letztlich durch unbezahlte Arbeit, die sich die Unternehmer aneignen – nichts Anderes.
Freilich könnte man auch sagen: Ganz normaler Kapitalismus also. Entfesselt halt. Aber im Prinzip das, was Friedrich Engels beschreibt: „Der moderne Staat, was auch seine Form, ist eine wesentlich kapitalistische Maschine, Staat der Kapitalisten, der ideelle Gesamtkapitalist.“ (MEW 19, S. 222) Natürlich: Der gegenwärtige österreichische Staat ist ein bürgerlicher Staat. Er ist ein Herrschaftsinstrument der Bourgeoisie, das die Arbeiterklasse unterdrücken und deren Ausbeutung ermöglichen soll, das seinerseits die kapitalistischen Produktionsverhältnisse, die ihm zugrunde liegen, sowie eine entsprechende Gesellschaft reproduziert. Von seiner Regierung kann man nichts Anderes erwarten – sie ist nur ein Ausschuss der Konzerne und Banken, der Unternehmen und des Grundbesitzes, um die eigenen Interessen gegen die arbeitenden Menschen politisch durchzusetzen. Die ÖVP/FPÖ-Regierung als politischer Arm der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer ist da immerhin ehrlich und demaskiert sich rasch selbst.
Man hätte es freilich viel früher, etwa vor den Wahlen, wissen können und bei Kurz das anwenden, was einem schon bei seinem Vorgänger als Bundeskanzler in den Sinn gekommen ist – die Ferengi-Erwerbsregel Nr. 47: Vertraue keinem, der einen besseren Anzug träg als du – er ist vermutlich ein Hochstapler.
Tibor Zenker, stv. Vorsitzender der Partei der Arbeit Österreichs