Solidarität mit der Deutschen Kommunistischen Partei

Erklärung des Parteivorstandes der Partei der Arbeit Österreichs (PdA), Wien, 9. Juli 2021

Der Bundeswahlausschuss der BRD hat in einer skandalösen Entscheidung verfügt, dass die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) nicht zur Bundestagswahl am 26. September 2021 antreten darf. Die vorgeschobene Begründung verweist darauf, dass Rechenschaftsberichte verspätet eingereicht worden wären, weswegen die DKP nicht nur nicht kandidieren darf, sondern überhaupt ihre Rechtsstellung als Partei verloren hätte. Abgesehen davon, dass solche Regelungen ohnedies seltsam erscheinen, handelt es sich zweifellos um eine politische, antikommunistische Entscheidung. Dabei spielt es keine Rolle, wie stark die Kommunistinnen und Kommunisten in der BRD gerade sind – sie sollen dem bürgerlichen Staat und dem aggressiven BRD-Imperialismus nicht in die Quere kommen. Die Herrschenden des Kapitalismus fürchten die revolutionäre Bewegung für den Sozialismus sogar in deren Schwächephasen.

Offenbar will man sich mit bürokratischen Mitteln der DKP entledigen. Ein solcher Versuch eines „kalten Verbots“, das auf die Ruinierung und Zerstörung der Partei zielt, ist in aller Schärfe zurückzuweisen. Die BRD steht damit in trauriger Kontinuität des KPD-Verbots von 1933 durch die Nazis und des in der BRD immer noch aufrechten KPD-Verbots von 1956. Die Partei der Arbeit Österreichs erklärt ihre uneingeschränkte Solidarität mit den deutschen Genossinnen und Genossen und fordert, dass die Nichtzulassung der DKP revidiert wird. Wir halten aber auch fest: Der revolutionäre Klassenkampf lässt sich nicht verbieten – und er wird siegen!

BildquelleDKP

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