“Der Nationalrat wird ersucht: die österreichische Regierung aufzufordern, sich für die Aufhebung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) und für ein europaweites Verbot der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Darüber hinaus wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze (einschließlich der Vorratsdatenspeicherung) zu evaluieren und falls diese entweder nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.”
Diese Petition haben 106.037 Österreicherinnen und Österreicher unterzeichnet. Danach ist passiert, was zu erwarten war: Der Nationalrat hat die berechtigten Anliegen verräumt und keine weiteren Schritte gesetzt. Der Schutz von Verfassung und Bürgerrechten, vor überbordender Überwachung, waren für das Parlament keine Aufgabe.
Ein beträchtlicher Teil der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ließ es nicht dabei bewenden, 11.139 Bürgerinnen und Bürger haben ihre Rechte vor dem Verfassungsgericht eingeklagt und Recht bekommen: Der Rat hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG vorgegeben, mehr als 20 EU-Staaten haben sie umgesetzt; der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden: “Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG ist ungültig.” Damit wurde – erstmals in der Geschichte der EU – eine Richtlinie zur Gänze aufgehoben.
Was bedeutet das? Es ist gelungen, in einem Punkt Sand ins Getriebe der scheinbar undurchdringbaren Repressionsmaschinerie zu streuen, der Repressionsmaschinerie, die daran ist, den Rahmen für den nächsten totalitären Überwachungsstaat zu schaffen. Solange diesem Erfolg auf juristischer Ebene der politische Druck breiter Teile der Bevölkerung fehlt, wird es weitere Versuche zur Umsetzung verschärfter Überwachung geben.
Die Formulierung “Die Vorratsspeicherung der Daten zur etwaigen Weiterleitung an die zuständigen nationalen Behörden stellt auch eine Zielsetzung dar, die dem Gemeinwohl dient, und zwar der Bekämpfung schwerer Kriminalität und somit letztlich der öffentlichen Sicherheit” beschreibt die prinzipielle Möglichkeit zu einer
Vorratsdatenspeicherung, wenn auch nur unter sehr strengen Auflagen. Hier müssen wir weiter wachsam sein und jeden Versuch zur Einführung einer “Vorratsdatenspeicherung neu” verhindern.
Aufmerksamkeit und Einsatz sind weiter gefordert: Der Europäische Gerichtshof legt die Latte für Eingriffe in Grundrechte sehr hoch, deshalb gilt esjetzt, auch den zweiten Teil, die Evaluierung aller Terrorgesetze, durchzusetzen. Die Vorabentscheidung des EuGH stellt eine verbindliche Interretaion des Gemeinschaftsrechts dar und ist nicht unmittelbar rechtswirksam. So muss der österreichische Verfassungsgerichtshof im weiteren Verfahren in Österreich die Entscheidung des EuGH als Messlatte nehmen. Da die EU-Richtlinie ohne zeitliche Einschränkung, also von Anfang an, ungültig ist, liegt es nahe, dass auch nationale Gesetze zur umsetzung der ungültigen Richtlinie ungültig sind. Lassen wir uns überraschen, wie weit der Mut der österreichischen Verfassungrichter geht.
106.037 Österreicher haben recht bekommen
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