ÖGB und SPÖ: Arbeiteraristokraten machen Steuerreformpläne für sich selbst

Arbeiteraristokraten machen Steuerreformpläne für sich selbst und ihresgleichen. So könnten die Steuerreformpläne des ÖGB, die ja von der SPÖ laut Kanzler Faymann 100-prozentig übernommen werden, zusammengefasst werden. KOMintern hat nachgerechnet und kommt genau zu diesem Schluss: Durch die geplante Hinaufsetzung der Grenzen für den Spitzensteuersatz würden Leute wie Foglar, Kaske und die ganzen SP-Spitzenpolitiker, die sich genau in diesem Einkommensbereich bewegen, selbst am meisten profitieren. Wer derzeit 8.000 brutto verdient, würde nach dem ÖGB-Modell am Meisten gewinnen, nämlich mehr als 3.000 Euro netto im Jahr. Wer hingegen über Monatseinkommen von derzeit 1.300 brutto verfügt, käme nach den ÖGB-Plänen auf ganze 340 Euro netto mehr im Jahr. Gerne wird von ÖGB-Vertretern als Argument ins Treffen geführt, dass ja etwa 1/4 des ÖGB christlichsozial sei, und die Steuerreformpläne daher schon einen Kompromiss darstellen. Wenn das also schon der Kompromiss ist, was soll dann am Ende rauskommen? Vergünstigungen für Arbeiteraristokraten, Abgeordnete, Spitzenbeamte, Manager und alle anderen Bonzen, und Krümel für die Masse der Werktätigen. Jene aber, die monatliche Einkommen im Bereich von etwa 1.000−3.000 Euro brutto haben würden die Entlastung am meisten brauchen, und höhere Einkommen für diese Kolleginnen hätten im Übrigen sofort einen volkswirtschaftlichen Effekt. Denn hier wird das Geld nicht in irgendwelche windigen Spekulationsdeals oder auf steuerschonende Auslandskonten gegeben, sondern wandert direkt in den Wirtschaftskreislauf. Denn die Millionen von Werktätigen könnten eine Steuerentlastung dringend brauchen, für ihren täglichen Bedarf, für ihre Kinder, für ein besseres Leben. Die PdA unterstützt daher das Komintern-Modell für eine Steuerreform. Mehr als 800.000 Kolleginnen haben die Forderung “Lohnsteuer runter” unterschreiben. Die Komintern-Forderungen würden genau dies bewirken, aber für jene, die es am meisten brauchen können. Hier einige Beispiele in Gegenüberstellung zum ÖGB-Modell:

 
 

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