Anzeige wegen Verdacht auf Verhetzung wird durch Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt
Als Partei der Arbeit (PdA) haben wir uns im Sommer dazu entschieden eine Strafanzeige gegen den Generalsekretär der Freiheitlichen Partei (FPÖ), Michael Schnedlitz, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Innsbruck wegen des Verdachts der Verhetzung nach § 283 Abs. 1 Z 2 des Strafgesetzbuches einzubringen. Vorangegangen waren dieser Anzeige mehr als zweifelhafte Aussagen des besagten Politikers in einem Interview mit der „Tiroler Tageszeitung“. Schnedlitz wurde in der Ausgabe vom 7. Juli 2020 wie folgt zitiert: „Ein Unkrautbekämpfungsmittel, das das Problem bei der Wurzel – nämlich der ungezügelten Zuwanderung – packt, ist nötig.“ Aus unserer Perspektive überschritt diese Aussage eine strafrechtliche Grenze, und unser Vorsitzender Tibor Zenker unterzeichnete die Anzeige. Nachdem solche menschenverachtenden Überschreitungen durch FPÖler keine Einzelfälle sind, erscheint uns deren Verfolgung umso notwendiger.
Anders als wir sieht dies jedoch die Staatsanwaltschaft Innsbruck selbst, die von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den FPÖ-Generalsekretär absah. Die Staatsanwaltschaft kam zur Feststellung, dass die Aussagen des Angezeigten aus rechtlichen Erwägungen den Tatbestand der Verhetzung nach § 283 StGB nicht erfüllen würden. Es würde „nicht einmal ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung“ vorliegen. Auch bestünde kein Anfangsverdacht nach §§ 111 Abs. 1 und 2, 115 Abs. 1 StGB. Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens würde zudem auch kein Rechtsmittel zustehen, hieß es im Schreiben der StA Innsbruck an die Partei der Arbeit.
Begründet wurde die Einstellung des Verfahrens unter anderem damit, dass die Äußerung bezüglich des „Unkrautbekämpfungsmittels“ nicht als eine Aufforderung zu Gewalt zu verstehen und auch kein Aufstacheln zu Hass im Sinne eines „leidenschaftlichen Appells zur Erweckung von Hassgefühlen im Sinne des § 283 Abs. 1 Z 1 StGB“ ableitbar sei. Der Angezeigte hätte den „Begriff des ‚Unkrautbekämpfungsmittels‘ als Stilmittel der Bildsprache verwendet, weil er ‚ein Problem bei der Wurzel‘ packen“ wolle. Da der Angezeigte weiters von „Türken, die ‚sich nicht an die Regeln halten‘, des Landes zu verweisen seien“ sprach, könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass er „alle Zuwanderer schlechthin als minderwertig“ darstellen würde, sondern „lediglich ein bestimmter Personenkreis, der sich durch das Merkmal der Straffälligkeit definieren würde.“
Dies wird von uns zur Kenntnis genommen und zeigt wiederum deutlich, dass in Österreich solch menschenverachtende Aussagen nicht strafrechtlich geahndet werden. Doch was ungeachtet der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bleibt, ist die politische Dimension der Aussagen Schnedlitz‘. Denn dieser sitzt auch weiterhin als Abgeordneter im Nationalrat. Damit Antirassismus und Antifaschismus aber nicht zur bloßen Heuchelei verkommen, darf solchen Leuten wie Schnedlitz nicht freie Hand gelassen werden. Gleichzeitig ist jedoch zu bedenken, und dies zeigt sich auch in der Nicht-Verfolgung, dass konsequenter Antifaschismus nur Antikapitalismus bedeuten kann. Der bürgerliche Staat lässt uns hier abermals im Stich, was uns jedoch nicht verwundert. Dieser steht auf der Seite des Kapitals und dessen Interessen. Teilen dieser – den Interessen verschiedener Kapitalfraktionen – dient eine Partei wie die FPÖ nun einmal, ebenso wie deren Rassismus. Hierdurch wird versucht, die Arbeiterklasse von den eigentlichen Gegensätzen im Kapitalismus abzulenken, indem Hass gegen Teile der Arbeiterklasse geschürt werden. Doch wir lassen uns nicht spalten!