In Deutschland gibt es derzeit etwa 20 politische Gefangene türkischer und kurdischer Herkunft, die nach dem geltenden Gesinnungsparagraphen 129b im Bezug auf 129a StGB entweder vor einer Anklage stehen oder teilweise von der deutschen politischen Justiz schon in der Vergangenheit ungerechtfertigt verurteit wurden. Am 17. Juni 2016 beginnen nun die Gerichtsverhandlungen eines solchen neuen Anklageverfahrens im Oberlandesgericht (OLG) München gegen zehn revolutionäre Personen aus der Türkei. Dieser Fall ist die größte Anklage gegen Revolutionäre und Kommunisten der letzten Jahrzehnte in Deutschland!
Laut der Anklageschrift seitens der Generalbundesanwaltschaft (GBA) geht folgendes hervor: “Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder – der Angeschuldigte Müslüm E. als Rädelsführer – an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“ (TKP/ML) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB)…Desweiteren heißt es dort: “In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Die TKP/ML hat sich zum Ziel gesetzt, die derzeitige Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein kommunistisches Régime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen.”
Diese zehn revolutionären Personen, die türkischer und kurdischer Herkunft sind und Müslüm Elma, Erhan Aktürk, Haydar Bern, Musa Demir, Deniz Pektaş, S. Ali Uğur, Sami Solmaz, Mehmet Yeşilçalı, Dr. Sinan Aydın, Dr. D. Banu Büyükavcı,heißen, sind zum größten Teil politisch anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention. Sie haben ihre politische Identität und Arbeit nie geleugnet. Diese Personen werden nun dem antidemokratischen türkischen Staat und seinem faschistischen Diktator Erdogan zu liebe vor die Anklagebank der deutschen politischen Justiz gestellt.
Die heutige deutsche Regierung steht leider in einer ‑von den breiten Schichten deutschen Gesellschaft abgelehnten und politisch scharf kritisierten ‑Kumpanei mit den staatsterroristisch handelnden türkischen Sicherheitsapparate und der dortigen korrupten Justiz. Somit unterstützt Frau Merkels Regierung die mörderischen, antidemokratischen, gar faschistoiden Machenschaften Erdogans und seiner “de facto Präsidialherrschaft” wohlwollend und missbilligend. Diese finanzielle, politische und militärische Hilfe an die antidemokratische türkische Republik scheint jedoch sehr bald ein lästiges Verhängnis zu werden.
Wir rufen alle fortschrittlichen Organisationen und Einzelpersonen daher auf, gegen diese außen- und machtpolitisch motivierte Anklage Stellung zu beziehen und die internationale Solidarität mit den revolutionären politischen Gefangenen zu stärken, damit diese Anklage gemeinsam und international zum Scheitern gebracht werden kann.
- · Antifaschismus und Befreiungskampf sind kein Terrorismus,
sondern ein internationales und gerechtfertigtes Widerstands‑, und Freiheitsrecht!
- · Revolutionärer Kampf ist überall legitim!
- · Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
- · Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Kommt zahlreich mit euren Transparenten, Forderungen und Soli-Verkündungen zu der Auftakt- und Protestkundgebung am 17. Juni 2016, um 9:00 Uhr, vor dem Oberlandesgericht München: Nymphenburger Straße 16, 80335 München.