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Home Themen Geschichte

70 Jahre Österreichischer Staatsvertrag

70 Jahre Österreichischer Staatsvertrag

Erklärung des Parteivorstandes der Partei der Arbeit Österreichs (PdA) zum 70. Jahrestag der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages, Wien, 15. Mai 2025

Am 15. Mai 1955 wurde im Wiener Schloss Belvedere der Staatsvertrag “betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich” unterzeichnet. Ein Staatsvertrag ist ein internationales, d.h. völkerrechtlich bindendes Übereinkommen, zu dem sich die Unterzeichner nach jeweiliger parlamentarischer Ratifizierung verpflichten. Diese Staaten waren bzw. sind im vorliegenden Fall neben Österreich die USA, Großbritannien, Frankreich und die UdSSR bzw. Russland als deren Rechtsnachfolger.

Der Vertrag – der in Österreich in Verfassungsrang steht – verlangt von Österreich u.a. das Unterlassen jeder politischen und/oder wirtschaftlichen Vereinigung mit Deutschland; die Gewährleistung der Minderheitenrechte der autochthonen slowenischen und kroatischen Volksgruppen; den Unterhalt einer demokratischen, auf geheimen Wahlen fußenden Regierung; das Verbot nationalsozialistischer und faschistischer Gruppen und Aktivitäten; die Aufrechterhaltung des Habsburgergesetzes; die Ablösung deutschen Eigentums gegenüber der UdSSR.

Im Gegenzug verpflichteten sich die anderen Signatarstaaten, ihre militärischen Besatzungstruppen binnen 90 Tagen abzuziehen und die Alliierte Kommission als politisches Kontrollorgan aufzulösen. Damit erlangte Österreich wieder seine volle Souveränität, nachdem bereits Ende April 1945 Österreich seine Unabhängigkeit von Deutschland und die Wiedererrichtung der demokratischen Republik erklärt hatte.

Mit dem Staatsvertrag verbunden sind zwei weitere Dokumente, die als rahmengebende Voraussetzungen zu verstehen sind: Gemäß dem Moskauer Memorandum garantieren die USA, Großbritannien, Frankreich und die UdSSR (bzw. Russland) mit dem Staatsvertrag die territoriale Integrität Österreichs in den gegebenen Grenzen. Und mit dem Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 erklärte Österreich seine immerwährende Neutralität, ebenfalls in Verfassungsrang.

Aus kommunistischer Sicht ist der Staatsvertrag als Erfolg anzusehen, denn es waren die KPÖ und die UdSSR, die die Möglichkeit der Neutralität als Lösung der Besatzungszeit zuerst forciert haben, während SPÖ und ÖVP sowie die Westalliierten aus strategischen Überlegungen skeptisch waren. Staatsvertrag und Neutralität verhinderten einen etwaigen NATO-Beitritt Österreichs, für einige Jahrzehnte auch einen Beitritt zu EGKS, EAG und EWG, d.h. zu den EG – der heutigen EU. Somit blieb Österreich von NATO-Truppen, ‑Stützpunkten und (Atom-)Raketensilos verschont.

Trotzdem war die österreichische Neutralität immer schon mit trügerischen Aspekten behaftet, denn sie behauptete ursprünglich ja eine Neutralität zwischen den kapitalistisch-imperialistischen NATO- und EG-Staaten einerseits, der UdSSR, den sozialistischen Ländern und dem Warschauer Vertrag andererseits. Doch eine Neutralität zwischen Kapitalismus und Sozialismus hat es natürlich nie gegeben und kann es gar nicht geben. Selbstverständlich war Österreich als bürgerlich-kapitalistischer Staat, in dem Antikommunismus propagiert wurde, immer ein Teil des “Westens” und imperialistischer Pläne der NATO. Die Erkenntnisse der bis in die Sowjetunion hineinreichenden Radarstationen des Bundesheeres wurden selbstredend mit der NATO geteilt. Ironischerweise nützte das österreichische Kapital den Neutralitätsstatus ab 1955 gleichzeitig, um im lukrativen Osthandel präsent zu sein – eine Tatsache, auf der man auch nach 1990 aufbauen konnte. Doch nicht alles war Heuchelei: In einigen Fällen gelang es durchaus, als Vermittler, als Gastgeber von Treffen sowie als Standort friedenssichernder Institutionen zu agieren, also zumindest im Ansatz Neutralitäts- und Friedenspolitik zu verwirklichen – wenngleich nicht immer aus selbstlosen Gründen.

Seit der Konterrevolution in der UdSSR und Osteuropa hat sich die Lage stark verändert. Österreich ist Mitglied der EU, die immer mehr Aspekte eines Militärbündnisses zeigt, und der so genannten NATO-”Partnerschaft für den Frieden”, das Bundesheer beteiligt sich an Auslandseinsätzen unter NATO- und EU-Kommando und nun auch am NATO-Raketenprojekt “Sky Shield”. Von der österreichischen Neutralität ist letztlich nur eine – sehr formelle – Bündnisfreiheit geblieben.

Als Kommunistinnen und Kommunisten haben wir keine Illusionen in die Friedensfähigkeit des Imperialismus. Die Unversehrtheit und Unverletzlichkeit des österreichischen Staatsgebietes, die von den vier großen Signatarmächten USA, Großbritannien, Frankreich und Russland garantiert werden, werden von der NATO bzw. von NATO-Staaten durch illegale Überflüge fast täglich ignoriert, während auch die österreichischen Bundesregierungen Waffen- und Truppentransporte durch das Land zulassen – seitens der NATO und in Kriegsgebiete. Dass sich Österreich irgendwie zwischen dem US/NATO-Block und Russland neutral verhalten würde, kann man an der Realpolitik nicht ablesen.

Und deshalb fordern wir vom bürgerlichen Staat auch ein, dass er seine eigenen Gesetze befolgt. Wir fordern tatsächliche Neutralitäts- und Friedenspolitik, ein Ende der Teilnahme an Aktivitäten der NATO sowie der EU-Militarisierung. Gänzlich abzulehnen ist der immer wieder einmal propagierte Vollbeitritt zur NATO, womit die gänzliche Aufgabe der Neutralität verbunden wäre. Die in der Bevölkerung gut verankerte Neutralität ist eine wichtige Hürde gegen die NATO-Mitgliedschaft, die wir nicht preisgeben werden.

Doch der bürgerliche Klassenstaat und seine Regierung werden nicht auf uns hören. Sie höhlen die Neutralität weiter aus, sie kollaborieren mit den USA und der NATO, sie betätigen sich als Kriegstreiber und rüsten mit der EU weiter auf, anstatt Friedensinitiativen zu unterstützen.

Für uns bedeutet dies, dass wir den Kampf für den Frieden verstärken müssen. Die Arbeiterklasse und die Volksschichten haben kein Interesse an den imperialistischen Kriegen der Herrschenden. In diesem Sinne verteidigen wir die Bestimmungen des Staatsvertrages und des Neutralitätsgesetzes gegen diejenigen, die schon 1955 nur widerwillig zugstimmt haben. Wir wissen aber, dass der Kampf für Frieden und Selbstbestimmung noch weiter gehen muss. Denn wahre demokratische Souveränität der österreichischen Nation bedeutet, dass die organisierte Arbeiterklasse als herrschende Klasse die ihr zustehende Macht übernimmt und den revolutionären, sozialistischen Weg zu einem Land ohne Unterdrückung, Ausbeutung und Krieg beschreitet.

Source: Thomas Ledl, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

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