Asylrecht in Österreich

IMG_2402oder: Wie der lange Arm des US/EU-Imperialismus zuschlägt

Die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 (GFK) ist ja nach wie vor die Grundlage jeder Entscheidung im Asylrecht, wird allerdings seit Jahren durch die im Innenministerium politisch Verantwortlichen bewusst ausgehöhlt.
Die klare Definition in der GFK, wonach Verfolgung aus rassischen, ethnischen Gründen, wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen politischer Ansichten sozusagen automatisch zur Asylerteilung führt, wird schon jahrelang im Sinne der Gesinnungsfreunde in den Strukturen des US und des EU Imperialismus durch das österreichische Innenministerium vor allem durch die folgenden Entscheidungsinstrumente unwirksam gemacht.
1. Das System der sicheren Drittländer
Wer also Staatsbürger aus einem EU Land, der Schweiz, Norwegen, Kanada, USA, ja auch der Balkanländer ist, also von mittlerweile weit über 40 Ländern mit steigender Tendenz, ist von vornherein kein Kandidat für eine positive Entscheidung.
Und wenn jemand aus vorgenannten Ländern auch die besten Beweise für eine konkret gegen ihn gerichtete Verfolgung hätte, es gilt die gesetzliche Annahme, dass es sich bei diesen Ländern automatisch um Superrechtsstaaten handelt, und schon ist der Asylwerber draußen.
Bemerkenswert ist dieser Persilschein, der da ungeprüft erteilt wird, besonders bei Ländern, wie dem Kosovo oder Albanien etwa, wo auch nach Meinung bürgerlich-liberaler Beobachter weitestgehend mafiöse Strukturen den angeblich perfekten Rechtsstaat völlig unterminieren.
Weltweit wurde etwa das Beispiel des „Drogendorfes“ Lazarat in Albanien bekannt, das durch jahrelangen, intensiven Drogenhandel zu großem Reichtum gekommen war, mit eigenen Bürgerwehren, etc. Und der dort von den lokalen Bossen inszenierte, bewaffnete Widerstand gegen die Staatsmacht in Form des Militärs und der Polizei konnte erst nach tagelangen Kämpfen unter Einsatz tausender Soldaten und Polizisten niedergerungen werden.
Warum nun Albanien mit seinen zuletzt auch von EU Verantwortlichen eingeräumten archaischen Strukturen auf einmal ein Rechtsstaat par excellance sein soll, erklärt sich nun leicht dadurch, dass ja alle albanischen Regierungen sich gegenüber den frechen Forderungen von NATO/USA willfährig erwiesen haben und sich in die NATO geradezu hineingedrängt haben, wodurch ihre Bürger nun durch Benefizien, wie Visumsfreiheit, Bestätigung angeblich landesweit, rechtlicher Strukturen und in der Folge Kredite zu Sonderkonditionen, belohnt werden.
Ganz ähnlich verhält es sich auch betreffend den KOSOVO, dessen Bürger zwar nicht mit Visumfreiheit in der EU belohnt werden, wo aber eine ähnliche Fiktion gilt, dass es für Kosovaren infolge dort gegebener, untadeliger rechtsstaatlicher Strukturen keinerlei für die Asylerteilung maßgebliche Gründe geben könnte.
Und dass im Jahre 2015 mehr als 50.000 Kosovaren Asylanträge in Deutschland und Österreich gestellt haben, dafür seien ausschließlich, laut Innenministerin Mikl Leitner, die bösen Schlepper, die die EU als Flüchtlingsparadies hinstellten, verantwortlich. Dass vielmehr die aussichtslose, wirtschaftliche Lage, die Massenarbeitslosigkeit, etc. der wahre Grund für die kosovarische Flüchtlingswelle war, kümmert Mikl Leitner nur insofern, da dies ohnehin kein Asylgrund sei.
Rechtlich gesehen verhält es sich freilich so, dass etwa auch die klare Gefährdung der Existenzgrundlage zumindest im Sinne der Erteilung des subsidiären Schutzes
beachtlich wäre, zu deren Überprüfung die Asylbehörden auch gesetzlich verpflichtet sind, was sowohl Mikl Leitner, als auch diejenigen in der EU vergessen, die für die gewaltsame Abtrennung des Kosovo von Serbien und die Schaffung eines wirtschaftlich nicht lebensfähigen „Staates“, wie es der Kosovo ist, verantwortlich zeichnen.
2. Die Behördenreform vom 01.01.2014
Was da so großspurig als Superbehördenreform des Innenministeriums verkauft worden ist, also die Zusammenführung der bisherigen Asyl – mit den Fremdenbehörden, mit der erwarteten rechtlichen Entlastung der Asylbehörden, der Vereinfachung des Entscheidungsprozesses, Einsparung von Personal, etc, war nicht nur eine schlechte Kopie deutscher Verhältnisse, sondern hat bereits Anfang 2015 spektakulär Schiffbruch erlitten.
Also bereits vor der angeblich völlig unerwarteten Flüchtlingswelle zeichnete sich ab, dass die durchschnittliche Wartezeit für Asylwerber bis zum Erstinterview in der neugeschaffenen Behörde wohl kaum weniger als ein Jahr beträgt, die bis zur endgültigen Entscheidung im Falle eines negativen Bescheides in erster Instanz bis zur Erledigung durch die Berufungsinstanz, das Bundesverwatungsgericht, ca. drei Jahre betragen wird.
War nun das Innenministerium so blauäugig und hat es sich wirklich ausschließlich positive Aspekte, sowohl für die Behörde, aber auch Asylwerber, erhofft, besten Wissens und Gewissens?
Keineswegs, das Element des Scheiterns war durchaus bewusst bei dieser stümperhaften „Reform“ eingebaut, nämlich in dem Sinne, dass mehr Asylwerber als bisher im Falle des Scheiterns der „Reform“ endgültig den Hut draufhauen werden und in der Folge gezwungen sind, unfreiwillig Österreich zu verlassen.
3. Die Weisheiten der „Länderdokumentationsabteilung“
Zu unrecht trägt diese Abteilung der Asylzentrale in Wien einen harmlosen Namen, weil ihr in Wirklichkeit eine wichtige Rolle in der Abwehr von Asylwerbern zukommt, indem sie die Entscheidungsgrundlagen für die Entscheidungen der Referenten in den neugeschaffenen Bundesämtern für Asyl- und Fremdenwesen (BFA) vorgibt.
Und diese Abteilung gibt natürlich keineswegs den Referenten auch nur halbwegs objektive und nachvollziehbare Informationen weiter, sondern übt sich vielmehr in schlechtester Tradition amihöriger Vasallen als „Bearbeiter“, Übernehmer und schließlich Überbringer ausschließlich EU/NATO/USA konformer Darstellungen der aktuellen politischen/wirtschaftlichen/sozialen Lage im jeweiligen Herkunftsland des Asylwerbers.
Doch der Chuzpe ist damit noch kein Ende, weil die Abteilung allen Ernstes behauptet, dass sie keine politischen Stellungnahmen (!) abgeben würde, zur Objektivität verpflichtet sei, ja lediglich Information sammle und weitergebe, es sei schließlich Sache der Referenten in den BFA, die Informationen zu beachten, oder auch nicht.
Eine glatte und unverschämte Lüge, weil auch das Asylgesetz die Referenten in den BFA´s zur Beachtung und Einhaltung der „Schlussfolgerungen“ der Länderdokumentationsabteilung anhält.
4. Die Dublinverordnung
Die berüchtigte Dublinverordnung ist dafür verantwortlich, dass das Ersteintrittsland in der EU für die Erledigung des Asylantrages des Asylwerbers zuständig ist. Und obwohl die Dublinverordnung längst als gescheitert zu bezeichnen ist, heuer ja ganz spektakulär sogar ausgesetzt worden ist, bedroht diese Verordnung weiterhin tausende Asylwerber.
Begonnen hat das Scheitern damit, dass im Haupteintrittsland 2015 für Asylwerber in die EU, nämlich Griechenland, seit Jahren asyl- und menschenrechtsfremde Zustände herrschten, die bereits 2007 von der KKE im griechischen Parlament und auch von einigen NGO´s aufgezeigt worden sind.
Dennoch hat es vier Jahre (!) bis zu einer entsprechenden Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof gedauert, bis offiziell festgestellt wurde, dass die Dublinverordnung für Griechenland nicht anzuwenden sei, weil für Asylwerber dort kein faires Asylverfahren und keine menschenwürdige Unterbringung und Verpflegung garantiert seien.
Österreich war im übrigen im Lager der Hardliner, bis zuletzt wurden Flüchtlinge nach Griechenland zurückgeschickt, dies sehr zur Freude der Schlepper, die dann ihre bedauernswerten Opfer wieder um teures Geld nach Österreich und andere EU-Länder zurückgeschleppt haben.
5. Das System der psychiatrischen Befunde
Und weiter geht es im Fundus der Grausamkeiten für Asylwerber, denn wer nicht schon psychisch krank nach Österreich gekommen ist, wird dies eventuell durch die lange Dauer des Asylverfahrens und die dargestellten „Reformen“ die alles für Asylwerber noch viel schlechter machen.
Auf alle Fälle besteht die Gefahr, dass er hier in die richtige Gasse kommt, wo man ihm deutlich zeigt, dass sein Krank-Gewordensein überhaupt nicht erwünscht ist.
Wie das erfolgt, ganz einfach, etwa durch eine Ärztin in Traiskirchen, die seit ca. zwölf Jahren ausschließlich für die psychiatrische Begutachtung von Asylwerbern eingesetzt wird und selbst bei schwersten Depressionen bis hin zu erfolglosen Suizidversuchen jeweils lediglich harmlose Anpassungsstörungen diagnostiziert hat.
Aber auch in der zweiten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, werden vorwiegend Gutachter eingesetzt, die sich weder durch besondere Freundlichkeit gegenüber Asylwerbern auszeichnen, allenfalls jedoch durch „elegantere“ Ausführungen und Formulierungen ihrer Diagnosen zum gleichen Ziel, wie die oben genannte Ärztin, kommen.
Das System, dass auch unabhängige Gutachter wohl primär die Interessen ihrer Auftraggeber beachten sollten, weil sie sonst wohl nicht sehr lange gutes Geld für ihre Gutachten bekommen, feiert hier sein fröhliches Unwesen, und auch hier natürlich zum Nachteil der Asylwerber.
6. Der EGMR und seine neoimperialen Entscheidungen
In dem, wie aufgezeigt, verhängnisvollen Asylwerberabwehrsystem leistet natürlich auch der sogenannte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ganze Arbeit, wenn es darum geht, selbst schwerst kranke Asylwerber, deren Tod nur mehr eine Frage weniger Zeit ist, unbarmherzig in ihre Heimatländer abzuschieben.
Hierzu einige Beispiele, die die ganze Unmenschlichkeit dieser vorwiegend männlichen Richter belegen.
So wurde etwa im Falle der Beschwerdesache NDANGOYA betreffend eines Asylwerbers aus Tansania und einer laut ärztlichen Gutachten schon bald ausbrechenden AIDS-Krankheit entschieden, dass die Abschiebung zulässig wäre, weil es auch in Tansania Behandlungsmöglichkeiten gäbe (!).
Dass eine Behandlung gegen AIDS für den Asylwerber aus Tansania in seiner Heimat jedoch finanziell unerschwinglich ist, dies stört also die feinen Richter nicht die Spur.
Im Falle RAMADAN gegen die Niederlande konnte selbst eine psychotische Erkrankung nicht die Abschiebung des erkrankten Asylwerbers aus den Niederlande in seine Heimat verhindern, ähnlich im Falle HUKIC gegen Schweden, wo die unbarmherzigen Richter den am Down-Syndrom leidenden Asylwerber nach Bosnien-Herzegowina zurückschickten
Und die mehrfachen Selbstmordversuche im Falle KADIC gegen Deutschland, weiters mehrerer, von langjährigen Strafen, wenn nicht der Todesstrafe im Iran bedrohten IranerInnen, für den EGMR alles keine Gründe die bedauernswerten Opfer der Herren Richter nicht in die Heimat abzuschieben.
Der Überbau eines imperialistischen Systems, wie es die EU nun einmal darstellt, vollzieht eben die ideologischen Vorgabe ihrer Herrn, die da lautet, Flüchtlinge, die nach Europa aus den vom Imperialismus unterdrückten Ländern flüchten, hier mit allen nur verfügbaren Mitteln abzuwehren.
7. Die Massenflucht nach Europa und ihre Ursachen
Es war nun keineswegs die perverse Lust der Flüchtlinge, das eigene Leben der tödlichen Gefahr des Ertrinkens im Mittelmeer auszusetzen, wie es ein offensichtlich grenzdebiler FPÖ´ler behauptete, sondern vielmehr das Scheitern des Imperialismus im Irak und Syrien, das Wiedererstarken der Taliban in Afghanistan, etc.
Die naïve Erwartung, die Regierung des Präsidenten Assad werde innerhalb kurzer Zeit fallen, wozu auch die militärische Hilfe des türkischen Regimes für die ISIS willkommen und erwünscht war, die Probleme zwischen Schiiten und Sunniten im Irak würden sich von selbst durch gegenseitiges Dezimieren lösen, ja, und nachdem die US/NATO-Imperialisten und ihre Soldaten Afghanistan verlassen hätten wäre die afghanische Armee stark genug, weitere Angriffe der Taliban abzuwehren, all diese Erwartungen/Illusionen sind nun kläglich gescheitert.
Die Notwendigkeit einer militärisch-strategischen Umgruppierung in den betroffenen und weiteren, sich als ähnlich problematisch erweisenden Ländern hat sich für den Imperialismus als vordringlich ergeben.
Für Syrer, Iraker, Afghanen, etc. bedeutet nun die Intensivierung der militärischen Auseinandersetzungen in ihren Ländern weiteres Elend, Schrecken und Perspektivlosigkeit, denen sie natürlich entfliehen wollen und müssen. Es ist nur zu logisch, dass die bedauernswerten Opfer der neuen Kreuzritter aus Europa und ihrer verbrecherischen Pläne im Nahen Osten in die Länder der Kreuzritter zurückdrängen, weil ihnen der Weg in das Land der den Ton angebenden Kreuzritter in den USA, ähnlich wie der zu den arabischen Helfershelfern am Golf, verunmöglicht ist.
8. Die „Performance“ der österreichischen Regierung
Der Sommer 2015 wird wohl in die Geschichtsbücher insofern eingehen, als die österreichische Regierung noch niemals ein derart klägliches Bild bei der Erledigung ihr zustehender, innergesetzlich als auch international gesetzlich verankerter Pflichten dargeboten hat.
Primär dafür verantwortlich ist natürlich Bundeskanzler Faymann, der erst sehr spät erkannte, dass ihn die heimtückischen Pläne des Koalitionspartners von der ÖVP in den Abgrund ziehen und in der Folge ein „flüchtlingskompatibleres“ Bild abgegeben hat, indem er sich in die Arme A. Merkels flüchtete.
Dabei bedarf das, was gerade Mikl Leitner im Schlepptau ihres „Erfinders“ Pröll, und anderer schwarzer Landesfürsten im Dunkeln getan hat, einer besonderen Untersuchung.
Mikl Leitner zeichnet durch bewusstes Zusammenwirken mit ihrem Personal, in Traiskirchen und anderswo, dafür verantwortlich, dass tausende, ja wohl mittlerweile zehntausende Flüchtlinge keine Unterkünfte bekommen haben, keine Verpflegung, ja auch der nötigsten medizinischen Betreuung entbehrten.
Das Problem besteht nun keineswegs darin, dass das angeblich so arme Österreich all diese Unterkünfte, Verpflegung und medizinische Betreuung nicht zur Verfügung hatte – beispielsweise hat das ROTE KREUZ bereits Anfang 2015 den Aufbau einer kompletten, mobilen Versorgungseinrichtung in Traiskirchen dem Innenministerium angeboten, was jedoch als offensichtlich nicht benötigt zurückgewiesen wurde – sondern darin, dass die offensichtlich von Visionen geplagte Mikl Leitner ihre Hauptaufgabe darin gesehen hat, gegenüber potentiellen, weiteren Flüchtlingen ein möglich unattraktives Bild abzugeben, damit ja nur nicht ein zusätzlicher Flüchtling vielleicht deshalb nach Österreich kommt, weil er hier eine menschenwürdige Behandlung bekommen könnte.
Mikl Leitners Denken reichte keineswegs so weit, zu erkennen, dass etwa die fehlende Willkommenskultur für Flüchtlinge in Österreich keineswegs jemanden, bei dem es um Leben oder Tod in seiner Heimat geht, daran hindern wird, nicht nach Österreich zu flüchten.
Um es klar auszudrücken:
Die bewusste, monatelange Verweigerung elementarer Hilfeleistung gegenüber Flüchtlingen in Österreich stellt sowohl nach österreichischen Gesetzen, als auch
nach dutzenden, internationalen Verpflichtungen, die Österreich eingegangen ist, ein Delikt dar, für deren Ahndung Mikl Leitner ein ihr zustehender Ort reserviert werden sollte: Nämlich ein Platz in einem der zahlreichen, österreichischen Häfn.
9. Die Verpflichtung der Linken
Wer noch immer an sozialistisch-kommunistische Prinzipien glaubt, möge zunächst eines bedenken:
Bei der Solidarität mit Flüchtlingen handelt es sich keineswegs darum, dass nun
frustrierte EuropäerInnen, ÖsterreicherInnen, die Möglichkeit zum Beweis haben, ein menschliches Bild gegen den herrschenden Mainstream abzugeben, der Europa als einen Hort der Kultur und positiven Tradition hinstellt, damit aber die Verwicklung Europas in imperialistische Verbrechen abstreitet, die erst den Flüchtlingsstrom verursacht hat.
Solidarität mit Flüchtlingen heißt vielmehr Kampf gegen den EU/US-Imperialismus hier in Europa auf Basis der Erkenntnis, dass Flüchtlinge Opfer des gleichen Imperialismus sind, der nun heuchlerisch eigene Opfer beklagt.
Mittlerweilen gibt es auch mehrere antiimperialistische Solidaritätskomitees mit Flüchtlingen in Traiskirchen, Salzburg, etc. Interessierte GenossInnen mögen sich bei der Redaktion melden.

Von Jannis M. Kalogeropoulos, Athen/Traiskirchen.

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