Statt einer Stellungnahme: Ist die Justiz blind – am rechten Auge?

Ein Kommentar von Maria Hrivula*
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Präsidentschaftswahl vom 22. Mai 2016 muss wiederholt werden.
Warum gilt der unbestrittene Wille des Wahlvolks vom 22. Mai 2016 nicht? Warum ist diese Wahl, bei der die FPÖ (sehr knapp) verloren hat, ungültig? Warum darf jetzt beim Wahlergebnis „nachgebessert“ werden? Unzweifelhaft ist, dass eine Wahl im September nicht ein gleichwertiges Ergebnis zu einer Wahl im Mai zeigen wird. Und warum wird nur ein Teil, der zweite Durchgang der Bundespräsidentenwahl, aufgehoben, obwohl – Zeugenaussagen zufolge – auch bei der ersten Wahlrunde gleichartiges Fehlverhalten an den Tag gelegt wurde?
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist ein skurriler Triumph des „Rechtsstaats“: In Österreich werden Wahlen sogar dann wiederholt, wenn nachweislich nicht manipuliert wurde. Es reicht schon, wenn in ein paar abgelegenen Gemeinden die freiwilligen Helfer schlampen.
Die Richter haben unabhängig entschieden und gezeigt, wie unabhängig die Richter die Standards anlegen, – dass man sogar dann eine Wahlaufhebung durchsetzen kann, wenn nur im formaljuristischen Detailbereich geschludert wurde.
Die Verfassungsrichter haben der offenkundigen Absicht der radikalen Rechten, das Vertrauen in die – bürgerliche – Demokratie zu untergraben, stattgegeben. Die Verfassungsrichter einer demokratischen Republik hätten aber auch die Aufgabe, nicht nur formaljuristisch zu argumentieren, und die ostentativen Diskreditierungsabsichten der autoritären Rechten in ihrem Spruch zu bedenken. Zugleich ist klar, dass die FPÖ als schlechter Verlierer juristische Schlupflöcher wählte, um sich eine zweite Chance zu erschleichen. Dabei waren es insbesondere die Wahlbeisitzer der FPÖ, die ihre Kontrollrechte (und ‑pflichten!) nicht wahrgenommen haben, die in Protokollen die Korrektheit aller Abläufe unterschrieben, diese Unterschriften später widerriefen, und dann eine Manipulationsmöglichkeit unterstellten. Diese Manipulationsmöglichkeit hätte es nie gegeben, wären die Wahlbeisitzer der FPÖ den Kontrollpflichten, auf die sie vereidigt waren, nachgekommen.
Die Wahlkommissionen haben sich verhalten wie schon bei allen Wahlen in den letzten Jahrzehnten: ein großer Teil hat sich korrekt und den buchstabengetreu an das Gesetz gehandelt, einige Wahlkommissionen haben mit einem Schlendrian, der sich über Jahrzehnte eingebürgert hat, zu früh ausgezählt, zum falschen Zeitpunkt die Kuverts mit Briefwahlstimmen geöffnet. Wahlbeisitzer, die nur zum Inkasso der Ausfwandsentschädigung und vielleicht bei der Auszählung der Stimmen aus den Wahllokalen dabei waren, haben ihre Anwesenheit für den ganzen Tag bestätigt. Alles nicht sauber, alles nicht gesetzeskonform, aber hat das Auswirkung auf die Auswertung des Wahlergebnisses? Nein, diese Schlampereien, Ungenauigkeiten und formalen Gesetzesübertretungen haben keine Auswirkung auf abgegeben Stimmzettel, drei Stimmzettel sind verschwunden, keiner hinzugefügt oder verfälscht worden.
Selbst wenn man annehmen wollte, schlampige Wahlkommissionen seine auch des Zählens unkundig: was läge da näher, als eine neuerliche Auszählung der abgegebenen Stimmzettel anzuordnen?
Österreich ist wieder einmal für Skurrilitäten gut: Da wird die Stichwahl für die Bundespräsidentschaft vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, obwohl die Verhandlung bestätigt hat, dass es zu keinen Manipulationen gekommen war. Zugleich wird damit das Präsidentenamt in Österreich mit dem Ende der Amtsperiode des bisherigen Amtsinhabers vakant, bis die Wiederholungswahl über die Bühne ist. Provisorisch übernimmt jetzt das Nationalratspräsidium die Amtsgeschäfte. Bizarr: Damit wird der rechtsradikale Kandidat und Verlierer der aufgehobenen Stichwahl, Norbert Hofer, doch noch zumindest ein bisschen Präsident. Als dritter Nationalratspräsident ist er dritter Ersatz-Bundespräsident und Präsidentschaftskandidat zugleich. Für unvereinbar hält er das, nebenbei gesagt, nicht, er hält sich ja für einen Saubermann.
Am Wahltag dürfen Ergebnisse einzelner Sprengel oder Wahlkreise nicht vor Wahlschluss im letzten Wahllokal von den Wahlbehörden weitergegeben werden, weil damit die Wahlentscheidung einzelner Wähler beeinflusst werden könnte, jetzt liegen die gesamten Ergebnisse der Stichwahl bis hinunter zum letzten Sprengel vor. Wählerstromanalysen und Analysen der Entscheidungsgründe für oder gegen einen Kandidaten sind verfügbar, Mindestens drei weitere Monate der Wahlbeeinflussung stehen bevor, beide Wahlwerber werden (und müssen schon aus Gründen der Konkurrenz) versuchen, das Wahlverhalten zu ihren Gunsten zu beeinflussen, möglichst viele Nichtwähler für sich zu mobilisieren (wieso soll jemand, der sich am 22.5. seines Wahlrechts entschlagen hat, im September doch noch zur Wahl gehen dürfen?). Dürfen wir da von massiver Wahlmanipulation, mit oberstgerichtlicher Unterstützung, sprechen?
Obwohl das Gericht “ausdrücklich” festhält, “dass keiner der einvernommenen Zeugen Anhaltspunkte für tatsächliche Manipulationen wahrgenommen hat” muss noch einmal gewählt werden, ein Sieg für die FPÖ, kein Sieg für die Demokratie.
Ja, bei der Auszählung der Stimmen der Bundespräsidentenwahl sind Schlampereien passiert. Im aufwendigen und transparenten Verfahren vor dem Verfassungsgericht ist kein Verdacht auf Wahlmanipulation aufgekommen, nicht einmal den Ansatz einer Vermutung, die Stimmen könnten falsch ausgezählt sein, gibt es.. Manche Stimmen wurden zur falschen Zeit oder von den falschen Personen gezählt. Ja, ein paar Wahlkommissionen haben sich nicht an die Buchstaben des Gesetzes gehalten, ohne Auswirkung auf das Ergebnis der Auszählung. Wieso sind jetzt alle abgegebenen Stimmen null und nichtig? Haben die Wähler am 22. Mai falsch entschieden, oder hat der Behördenapparat – mit Duldung durch FPÖ-Wahlbeisitzer – geschludert, wie es das Gerichtsverfahren gezeigt hat, ohne Einfluss auf das Stimmenergebnis? Das Wahlergebnis bei der Neuwahl wird anders sein als das Ergebnis vom 22. Mai 2016. Warum erfolgt diese massive Einflussnahme auf ein Wahlergebnis durch den obersten Gerichtshof? Wer ist mit dem Ergebnis der Präsidentschaftswahl unzufrieden?
Die Richter haben transparent agiert und ihre Unabhängigkeit bewiesen. Jedenfalls sind sie in ihrer Entscheidung unabhängig vom Wahlergebnis und ziemlich lebensfremd.
Um jeden Missbrauch auszuschließen, sei das Gesetz rigoros anzuwenden, sagen die Verfassungsrichter. Doch was ist es, wenn jemand die Macht hat, einen Wahlentscheid aufzuheben, wenn das Ergebnis nicht angezweifelt wird, nur weil der Behördenapparat sich nicht zu Einhundert Prozent korrekt verhalten hat und diese Macht nutzt, damit massiv das Wahlergebnis beeinflusst? Was ist es, wenn der Verfassungsgerichtshof den Wahlverlierer Hofer zum – interimistischen – Teilzeitpräsidenten macht? Sollen die Wähler so lange und so oft zur Wahl gehen, bis der Behördenapparat fehlerfrei funktioniert und alle FPÖ-Wahlbeisitzer den übernommenen Verpflichtungen auch nachzukommen bereit sind?
4.472.171 Österreicherinnen und Österreicher haben am 22. Mai 2015 gültige Stimmen abgegeben. Unnötig, das zählt nicht, weil irgendwo freiwillige Wahlbeisitzer, nominiert von den politischen Parteien, nicht zum richtigen Zeitpunkt aufgetaucht sind oder weil einige Wahlkuverts ein paar Stunden zu früh aufgeschlitzt, sortiert oder gestapelt wurden. Skuril und lebensfremd, so könnte man diese Entscheidung bezeichnen, schöne neue Welt!
Der Entscheid des Verfassungsgerichtshofs zeigt zweierlei: Ganz augenscheinlich ist es Österreich zumutbar, auch ohne gewählten Bundespräsident auszukommen, dass also dieses Amt nicht nötig ist (Könnten viellleicht die Landeshauptleute anternierend diese Rolle übernehmen?).
Der Entscheid des Verfassungsgerichts bringt jedenfalls für die nächsten vier Monate einen Ausnahmezustand besonderer Art: eine Zeit ohne gewählten Bundespräsidenten, in der der wahlwerbende Wahlverlierer vom rechten Rand der Gesellschaft gleichzeitig den interimistischer Präsidenten geben darf – und das abgesegnet vom höchsten Gericht des Staates.
Ist die Justiz blind – am rechten Auge?
 
* Dieser Text wurde uns von Maria Hrivula, einer älteren Genossin, zugeleitet.

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